Vereinbaren Sie noch heute einen Gesprächstermin nach Ihren Wünschen mit mir – jederzeit und unkompliziert.
Wichtige Hinweise:
Ich rechne meine Leistungen zwar nach den offiziellen Sätzen der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ab, jedoch werden meine Rechnungen nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Falls Sie eine private Krankenzusatz- oder Krankenvollversicherung haben, sollten Sie in den dortigen Bedingungen prüfen oder mit Ihrem Versicherer besprechen, inwieweit ein Erstattungsanspruch für Sie besteht.
Ich beteilige mich an der Initiative „Soziales Honorar“, um auch finanziell schlechter gestellten Menschen helfen zu können. Gegen Vorlage eines geeigneten Nachweises (z. B. ALG-II-Bescheid, Tafel-Ausweis, Wohngeldbescheid oder ein Nachweis über die Befreiung von der GEZ – Aufzählung nicht abschließend) verzichte ich auf 50 % des mir üblicherweise zustehenden Honorars!
Wenn Sie der Meinung sind, auch zum Kreis dieser Mitbürger zu gehören, dann zögern Sie nicht, mich aktiv darauf anzusprechen.